Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region. Der Kreis Groß-Gerau, das Regierungspräsidium Darmstadt und das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt arbeiten dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch. Das Landwirtschaftsministerium hat unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe sowie einen Tierseuchenstab eingerichtet. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekten Übertragungswegen (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Einrichtung einer Restriktionszone
Um den Fundort herum wird nun in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet. Darauf haben sich alle beteiligten Stellen verständigt. Kreise, die in diesem Radius liegen, arbeiten gerade an Allgemeinverfügungen, die unter anderem das Verbringen von Schweinen und deren Haltung, sowie den Umgang mit tierischen Produkten und das Ausbringungen von Gülle regeln. Ein generelles Jagdverbot in der besagten Zone soll dazu führen, Wildschweine nicht aufzuschrecken. Die Suche nach möglichen Kadavern im Umkreis der Fundstelle ist bereits angelaufen. Betroffen von der Restriktionszone sind neben dem Landkreis Groß-Gerau der Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Zudem liegen in Rheinland-Pfalz der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz in dem Radius von 15 Kilometern. Die oberste Landesbehörde in Rheinland-Pfalz wurde informiert, auch mit den zuständigen Bundesbehörden steht das hessische Landwirtschaftsministerium im engen Austausch.
Die von der Restriktionszone betroffenen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte organisieren aktuell die Suche, Beprobung, Bergung und Entsorgung von Fallwild und in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Kadaversammelplätzen. Die Krisenstrukturen der betroffenen Kreise wurden aktiviert, die Einrichtung von Bürgertelefonen wird geplant. Das epidemiologische Expertenteam des Friedrich-Loeffler-Instituts wird die Veterinärbehörde des Landkreises Groß-Gerau ab Montag vor Ort unterstützen und schon am Sonntag telefonisch beraten.
Erster ASP-Fall in Hessen
Bislang wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein festgestellt. Wenige Kilometer davon entfernt wurden zwei weitere tote Wildschweine gefunden, diese wurden negativ auf das Virus getestet. Im September 2020 war der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt worden – in Brandenburg. Mit dem jetzt bestätigten Fall im Kreis Groß-Gerau hat das Virus erstmals auch das Land Hessen erreicht. Veterinäramt und Gefahrenabwehr des Kreises Groß-Gerau werden am Montagvormittag die erste Kadaversammelstelle einschließlich Desinfektionsschleuse aufbauen. Die Sammelstelle befindet sich direkt neben dem Veterinäramt am Landratsamt Groß-Gerau.